Auch die Steuern und Abgaben sehen sich großen Herausforderungen der Transformation gegenüber. Sie spielen im Rahmen der Klima-
und Umweltpolitik sowohl als Instrument zur Finanzierung öffentlicher Leistungen im Allgemeinen und klima- und umweltpolitischer
Aufgaben im Besonderen als auch als Lenkungsinstrument eine wichtige Rolle. Im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung ist in Österreich
das Aufkommen an Umweltsteuern im engeren Sinne langfristig konstant und liegt anhaltend unter dem EU-Durchschnitt. Dagegen
haben die umweltrelevanten Zahlungen an Gemeinden (z. B. Abwasser- oder Müllgebühren) und sonstige Gebietskörperschaften deutlich
an Gewicht gewonnen. Mit der Einführung einer CO2-Bepreisung im Jahr 2022 schließt Österreich an die wachsende Gruppe jener
Länder auf, die eine CO2-Bepreisung als Instrument der Klimapolitik nutzen. Künftige Reformen sollten auf einen umfassenderen
Beitrag des Abgabensystems zur erforderlichen sozio-ökologischen Transformation abzielen, der über die derzeitige Fokussierung
auf klimapolitische Zielsetzungen hinausgeht. Insbesondere soll das Abgabensystem im Rahmen eines breiteren Maßnahmen-Mix
helfen, den Ressourcenverbrauch (einschließlich der Ressource Boden) einzudämmen, die Biodiversität zu schützen und die Kreislaufwirtschaft
zu unterstützen. Dies erfordert auch den stärkeren Einsatz von transformativen Abgaben auf den subnationalen Ebenen.
The necessary green transition in the EU requires substantial additional green public investment (GPI) by member countries
throughout this decade and beyond. This briefing paper discusses four approaches for a reform of EU fiscal rules to better
accommodate higher (debt-financed) GPI: (1) an exemption clause for GPI, (2) the implementation of a green golden rule, (3)
a country-specific benchmark share of government expenditures dedicated to GPI recommended by the European Commission, and
(4) an EU Climate Fund. We also discuss these options in relation to the recent Commission proposal from November 2022. This
document was provided by the Economic Governance and EMU Scrutiny Unit at the request of the ECON Committee.
The necessary green transition in the EU requires substantial additional green public investment (GPI) by Member States throughout
this decade and beyond. This briefing paper discusses four approaches for a reform of EU fiscal rules to better accommodate
higher (debt-financed) GPI: first, an exemption clause for GPI; second, the implementation of a green golden rule; third,
a country-specific benchmark share of government expenditures dedicated to GPI recommended by the European Commission; and
fourth, an EU Climate Fund. We also discuss these options in relation to the recent Commission proposal from November 2022.
Der öffentliche Sektor als Produzent und Konsument von Gütern und Dienstleistungen spielt für Fortschritte in Hinblick auf
die ökologische Entwicklung eines Landes eine wichtige Rolle. Das Working Paper beschäftigt sich mit der Erfassung der ökologisch
relevanten öffentlichen Ausgaben in Österreich, wobei der Schwerpunkt auf klimarelevanten Ausgaben liegt. Die in Österreich
verfügbaren Datengrundlagen bezüglicher öffentlicher Klima- und Umweltausgaben werden vorgestellt und hinsichtlich (der Grenzen)
ihrer Aussagekraft diskutiert. Auch wird auf die Datengrundlagen zu den Kosten klimapolitischen Nicht-Handelns, zu ökologisch
kontra-produktiven öffentlichen Subventionen sowie zu den für die grüne Transformation erforderlichen grünen öffentlichen
Investitionen in Österreich eingegangen. Ziel des Beitrags ist es, einen möglichst vollständigen Überblick über die bestehenden
Datengrundlagen zu ökologisch und insbesondere klimapolitisch relevanten öffentlichen Ausgaben in Österreich zu geben, Grenzen
ihrer Aussagekraft aufzuzeigen und auf Datenlücken und -erfordernisse hinzuweisen. Schließlich werden auch Anforderungen hinsichtlich
der institutionellen Rahmenbedingungen für die Implementierung öffentlicher Klimaschutzausgaben angesprochen.
Die Rahmenbedingungen der Budgeterstellung sind auch im Herbst 2022 sehr schwierig. Dem Rückgang der COVID-19-bedingten Aufwendungen
stehen erhebliche Mehrausgaben zur Abfederung der Effekte des anhaltenden Verbraucherpreisauftriebs, speziell des Anstiegs
der Energiepreise, gegenüber. Zwar gehen sowohl das Maastricht-Defizit als auch die Schuldenquote mittelfristig zurück, dies
ist jedoch wesentlich dem inflationsbedingt hohen BIP-Wachstum geschuldet. Das steigende Zinsniveau, der dringende Nachholbedarf
im Verteidigungsbudget und die Investitionsbedarfe in wichtigen Zukunftsfeldern (Klimaschutz, Kinderbetreuung, Bildung und
Qualifizierung) verstärken ebenso wie wachsende Ausgaben in demografiesensiblen Bereichen (Pflege, Gesundheit, Pensionen)
die Dringlichkeit von Strukturreformen und Effizienzsteigerungen im öffentlichen Sektor.
Der vorliegende Beitrag analysiert Optionen zur Entlastung von Unternehmen angesichts der derzeit hohen Energiepreise. Unterstützungsmaßnahmen
sollten auf Unternehmen beschränkt werden, die ihre Kosten nicht weitergeben können, da sie im internationalen Wettbewerb
stehen. Ein koordiniertes Vorgehen auf EU-Ebene ist prinzipiell nationalen "Insellösungen" vorzuziehen. Mit dem konkreten
Design des Energiekostenzuschusses für Unternehmen hat sich die österreichische Bundesregierung für ein breitflächiges Subventionsregime
unter Inkaufnahme entsprechend hoher Mitnahmeeffekte und gegen eine zielgerichtete Unterstützung entschieden. Ein allgemeiner
Verlustrücktrag kombiniert mit Liquiditätshilfen (Haftungen und Garantien) wäre ökonomisch effizienter und ökologisch nachhaltiger
gewesen.
Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen zur Abfederung hoher Energiekosten sollten auf jene Unternehmen beschränkt werden,
die ihre Kosten nicht weitergeben können, da sie im internationalen Wettbewerb stehen. Um den Binnenmarkt nicht zu verzerren,
ist prinzipiell ein koordiniertes Vorgehen auf europäischer Ebene anzustreben und nationalen "Insellösungen" vorzuziehen.
Aus ökologischer Perspektive sind insbesondere ein Aussetzen des nationalen Emissionshandels sowie der Ende September 2022
von der Bundesregierung vorgestellte Energiekostenzuschuss für Unternehmen kritisch zu sehen. Mit dem konkreten Programmdesign
des Energiekostenzuschusses für Unternehmen hat sich die Bundesregierung für ein breitflächig ausgerolltes Subventionsregime
unter Inkaufnahme entsprechend hoher Mitnahmeeffekte und gegen eine zielgerichtete Unterstützung von Unternehmen mit intakten
Geschäftsmodellen entschieden. Ein allgemeiner Verlustrücktrag kombiniert mit Liquiditätshilfen (Haftungen und Garantien)
und einer Senkung der Lohnnebenkosten wäre budgetschonender und ökonomisch effizienter gewesen.
Häufig sind krisenhafte Ereignisse für bestimmte Sektoren mit Zufallsgewinnen verbunden. In der aktuellen Energiekrise verzeichnen
insbesondere manche Stromerzeuger im Vergleich zur Vorkrisenzeit zusätzliche Gewinne. Aktuell wird über die Einführung einer
Zufallsgewinnsteuer diskutiert, um die betroffenen Unternehmen oder Sektoren an der Finanzierung der Krisenkosten zu beteiligen.
Sieben EU-Länder haben bereits eine Zufallsgewinnsteuer implementiert oder planen deren Einführung. In Österreich rechtfertigt
der vergleichsweise geringe Anteil, der von Zufallsgewinnen an österreichischen Energieversorgungsunternehmen den privaten
Investorinnen und Investoren verbleibt, die Einführung einer Zufallsgewinnsteuer nicht. Zudem bleibt aus standortpolitischer
Sicht eine ad hoc eingeführte Zufallsgewinnsteuer problematisch. Eine Stromkostenbremse mit einer Preisobergrenze für ein
definiertes Grundkontingent des Stromverbrauchs scheint daher die klügere Maßnahme zu sein, vorausgesetzt, dass die Energieversorgungsunternehmen
bloß die aktuellen Beschaffungs- oder Produktionskosten (mit kalkulatorischem Gewinnaufschlag) ersetzt bekommen.
Alexander Krenek (WU Wien), Margit Schratzenstaller (WIFO), Klaus Grünberger, Andreas Thiemann (European Commission, Joint Research Centre, Seville)
Based on the most recent data from the ECB's Household Finance and Consumption Survey, the project models the future household-level
wealth distribution in five selected EU member countries (Finland, France, Germany, Ireland, and Italy) to derive inheritances
based on different demographic and wealth projection scenarios. On this basis, various inheritance tax scenarios are simulated
to estimate potential inheritance tax revenues for a projection period of 30 years. Our results indicate that multiple factors
coincide in favouring a growing revenue potential for inheritance taxation in the medium-term. Wealth accumulation and appreciation
lead to higher average wealth levels. The shift of the baby boomer generation out of the labour force results in an increase
of the older population both in absolute and relative terms. Eventually, this will lead to a rise in the number of deaths
and the number of inheritances. Additionally, low fertility rates lead to a reduction of the average number of successors
and thereby decrease the importance of exemption thresholds, as individual inheritances become larger. Overall, our simulations
show that the future revenue potential of inheritance taxes may be substantial. In practice, it can be expected that the theoretical
revenue potential demonstrated by our simulations will be reduced by tax avoidance, real responses, and general equilibrium
effects on other taxes. A review of the empirical evidence shows that behavioural responses to inheritance taxes are less
pronounced compared to a net wealth tax.
Die vorliegende Kurzstudie gibt erstens einen Überblick über den Status quo des österreichischen Abgabensystems im internationalen
Vergleich. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Abgabenlast auf Arbeit und ihrer längerfristigen Entwicklung aus Sicht
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Unternehmen. Auf der Grundlage der solchermaßen aufbereiteten Ausgangssituation
werden kurz die Reformnotwendigkeiten im österreichischen Abgabensystem identifiziert. So wird eine Ausgangsbasis für die
Ableitung und Bewertung von Reformoptionen geschaffen. Zweitens werden durch einen internationalen Vergleich der funktionalen
staatlichen Ausgabenstrukturen mögliche Ansatzpunkte für eine ausgabenbasierte Gegenfinanzierung ausgelotet. Die Identifikation
von Einsparungs- und Umstrukturierungspotentialen bei öffentlichen Ausgaben zur Rückgewinnung finanzieller Handlungsspielräume
ist ein zentraler Erfolgsfaktor für die Finanz- und Steuerpolitik. Ein "Ausgaben-Benchmarking" geschieht besonders im Lichte
der Überlegungen zu einer wachstumsfreundlichen und nachhaltigen Ausrichtung der öffentlichen Finanzen.