Der Kfz-Bereich ist für den Bezirk Steyr und die angrenzenden Regionen von besonderer Bedeutung. Ebendiese Bedeutung für Standortraum
und Regionalwirtschaft soll durch das vorliegende Projekt dargestellt werden, wobei sowohl die direkten als auch die indirekten
Verflechtungen – also die regionalen Muster der Vorleistungsbeziehungen – betrachtet werden. Zusätzlich wird versucht, auch
die induzierten Effekte auf die Einkommen bzw. den privaten Konsum in die Analyse einzubeziehen. Damit soll abgeschätzt werden,
wie sich potentielle Änderungen in der Kfz-Produktion auf den regionalen Arbeitsmarkt auswirken könnten. Die Analyse soll
damit auch Grundlagen für mögliche zukünftige wirtschaftspolitische Überlegungen schaffen.
Michael Dinges, Karl-Heinz Leitner, Bernhard Dachs, Wolfram Rhomberg, Beatrix Wepner (AIT), Julia Bock-Schappelwein, Stefan Fuchs, Thomas Horvath (WIFO), Philipp Hold, Alexander Schmid (Fraunhofer Institut)
Die zunehmende Durchdringung des wirtschaftlichen und sozialen Lebens mit digitalen Technologien ruft einen nachhaltigen Strukturwandel
hervor, der kaum einen Bereich des beruflichen, öffentlichen und privaten Lebens unberührt lässt. Vor dem Hintergrund der
grundlegenden Ungewissheit über die Auswirkungen der Digitalisierung untersucht die vorliegende Studie erstmals für Österreich,
wie sich Beschäftigungsstand, Qualifikationsanforderungen und Tätigkeitsprofile bis 2030 entwickeln könnten und mit welchen
Chancen und Herausforderungen in dieser Zeit zu rechnen ist. Die Analyse basiert auf der aktuellen wissenschaftlichen Literatur
zu Beschäftigungseffekten von Industrie 4.0, einer statistischen Langfristanalyse zur Entwicklung des österreichischen Arbeitsmarktes
sowie Interaktionen mit über 70 Stakeholdern in Branchen-Workshops, Interviews und einem Strategie-Workshop. Ergebnis der
Studie sind Szenarien zu möglichen Beschäftigungseffekten von Industrie 4.0 und Ansätze, die eine erfolgreiche Transformation
zu Industrie 4.0 möglich machen.
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist eine Geldleistung für Personen ohne ausreichende sonstige materielle Mittel zum
Bestreiten des Lebensunterhaltes. Seit ihrer Implementierung erhöhten sich die Zahl der Leistungsbeziehenden und das dafür
verwendete Budgetvolumen in Wien schrittweise. Die vorliegende Studie analysiert die Entwicklung in Wien, die Zugangswege
und die Abgänge aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und schätzt in einem Szenario die künftige Entwicklung der Fälle
und des Budgets.
Zum Aufgabenspektrum der Arbeitsmarktpolitik gehören neben der Bereitstellung existenzsichernder Leistungen (passive Arbeitsmarktpolitik)
die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration (aktive Arbeitsmarktpolitik) in Form
von Beschäftigungsprogrammen, Qualifizierungsangeboten, der Beratung und Vermittlung. In einer modernen Politikkonzeption
werden aktive und passive Arbeitsmarktpolitik nicht als getrennte, sondern als interagierende Systeme verstanden. Aus der
Gegenüberstellung von Ausgaben und Mittelaufbringung der Arbeitsmarktpolitik-Systeme in Österreich und Deutschland zeigt die
vorliegende Studie praktizierte Kombinationen eines aktiven und passiven Mitteleinsatzes auf. Österreich gibt demnach für
Schulungen, Sicherung des Lebensunterhalts und Frühpensionierungen mehr, für Service, Beschäftigungsanreize und Gründungsinitiativen
weniger aus als Deutschland.
In Österreich machten unbezahlte Überstunden 2012 1,2% des erbrachten Arbeitsvolumens aus. 68 Mio. Arbeitsstunden wurden weder
bezahlt noch durch Freizeit ausgeglichen. Betroffen sind vor allem Berufsgruppen mit höheren Bildungsanforderungen. Zwischen
2005 und 2009 nahm die Zahl der unbezahlten Überstunden ab, seit 2009 sind sie konstant.
In Österreich leisteten im Jahr 2012 knapp 170.000 Personen 68 Mio. unbezahlte Überstunden. Zwei Drittel davon wurden von
Angestellten erbracht. Unbezahlte Überstunden werden vor allem von höherqualifizierten Beschäftigten geleistet. Für Unternehmen
bedeuten unbezahlte Überstunden eine Steigerung der Arbeits- und Lohnflexibilität, für die unselbständig Beschäftigten aber
Einbußen an Löhnen und Lohnersatzleistungen. Für die öffentliche Hand gehen damit Ausfälle an Sozialbeiträgen und Steuern
einher.