Öffentliche Ausgaben nach Abschaffung des Pflegeregresses

05.07.2020

Jährliche Mehrausgaben steigen bis zum Jahr 2030 auf knapp 600 Mio. €

In einem aktuellen WIFO-Monatsberichtsartikel präsentieren Matthias Firgo und Ulrike Famira-Mühlberger die erstmalige Schätzung der fiskalischen Kosten der Abschaffung des Pflegeregresses. Demnach entstand für Länder und Gemeinden dadurch im Jahr 2018 ein Mehraufwand von etwa 273 Mio. €.

Diese jährlichen Mehrausgaben steigen laut Projektionen bis zum Jahr 2030 auf knapp 600 Mio. €. Für die Jahre 2019 und 2020 werden bereits Mehrausgaben in Höhe von 289 bzw. 308 Mio. € (zu laufenden Preisen) projiziert, in weiterer Folge von 427 Mio. € im Jahr 2025.

Der Bund hat den Ländern für das Jahr 2018 Mehrkosten infolge der Abschaffung des Eigenregresses in Höhe von 295,5 Mio. € abgegolten. Für die Jahre 2019 und 2020 wurden die Kompensationszahlungen des Bundes bereits mit jeweils 300 Mio. € festgelegt.

Laut amtlicher Pflegedienstleistungsstatistik stiegen die öffentlichen Ausgaben für Pflegedienstleistungen im Jahr 2018 gegenüber 2017 sogar um 318 Mio. €. "Ein Teil dieser beträchtlichen Ausgabensteigerung ist jedoch auf demographische und andere Effekte als die Abschaffung des Pflegeregresses zurückzuführen", resümieren Matthias Firgo und Ulrike Famira-Mühlberger in ihrem Bericht.

Die Abschaffung des Eigenregresses in der stationären Pflege und die künftige jährliche Valorisierung des Pflegegeldes rechtfertigen außerdem eine Neubewertung der längerfristigen Ausgabenpfade in der Pflege: Ab dem Jahr 2023 übersteigen die Ausgaben für Sachleistungen jene für Pflegegeld. Insgesamt erhöht sich der öffentliche Aufwand für Geld- und Sachleistungen von 5,1 Mrd. € im Basisjahr 2018 auf 9,1 Mrd. € nominell bzw. 7,5 Mrd. € real im Jahr 2030. Die im vorliegenden Bericht diskutierten Projektionen bestätigen damit die in früheren WIFO-Studien festgestellte hohe Dynamik öffentlicher Ausgaben im Bereich der Pflege.
 

Publikationen

Öffentliche Ausgaben für Pflege nach Abschaffung des Regresses in der stationären Langzeitpflege (Public Expenditure on Long-term Care After the Abolition of Asset Recourse in Long-term Inpatient Care)
WIFO-Monatsberichte, 2020, 93(6), S.479-486
Online seit: 02.07.2020 17:00
 
Die Abschaffung des Eigenregresses in der stationären Pflege und die künftig jährliche Valorisierung des Pflegegeldes machen eine Neubewertung der Ausgabenpfade für Geld- und Sachleistungen in der Pflege notwendig. Die vorliegende Analyse schätzt zudem erstmals den fiskalischen Effekt der Abschaffung des Pflegeregresses auf die öffentlichen Ausgaben. Insgesamt steigt der Aufwand für öffentliche Geld- und Sachleistungen von 5,1 Mrd. € im Jahr 2018 laut Projektionen bis 2030 auf 9,1 Mrd. € nominell bzw. 7,5 Mrd. € zu Preisen von 2018. Die Abschaffung des Pflegeregresses hatte im Jahr 2018 einen fiskalischen Mehraufwand der Länder und Gemeinden von 272,7 Mio. € zur Folge. Er erhöht sich bis zum Jahr 2030 auf knapp 600 Mio. € jährlich.
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Priv.-Doz. Dr. Ulrike Famira-Mühlberger, PhD

Forschungsgruppe: Arbeitsmarktökonomie, Einkommen und soziale Sicherheit
© Micheile Henderson/Unsplash
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